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Klärende Rechtsprechung zum begründeten Verdacht

Klärende Rechtsprechung zum begründeten Verdacht

Kommentierung
Verwaltungsstrafrecht

Klärende Rechtsprechung zum begründeten Verdacht

I.    Ausgangslage

Finanzintermediäre müssen verschiedene Pflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz (GwG) einhalten. Als Finanzintermediäre gelten neben gewissen spezialgesetzlich geregelten Finanzdienstleistern (Art. 2 Abs. 2 GwG: bspw. Banken nach BankG und Vermögensverwalter nach FINIG) alle Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen (Art. 2 Abs. 3 GwG). Zu den Pflichten gemäss GwG, die von Finanzintermediären einzuhalten sind, gehört neben den Sorgfaltspflichten (Art. 3 ff. GwG: Identifizierung der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Dokumentation, Organisation) vor allem die Meldepflicht bei Geldwäschereiverdacht (Art. 9 GwG).

Art. 9 GwG verlangt vom Finanzintermediär, dass er der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) unverzüglich Meldung erstatten, wenn er weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermögenswerte (i) im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung nach Artikel 260ter Ziffer 1 StGB (Kriminelle Organisation) oder 305bis StGB (Geldwäscherei) stehen, (ii) aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen nach Artikel 305bis Ziffer 1bis StGB herrühren, (iii) der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen oder (iv) der Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquies Abs. 1 StGB) dienen (Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG). Wer vorsätzlich bzw. fahrlässig die Meldepflicht verletzt, wird mit Busse bis zu CHF 500'000 bzw. bis zu CHF 150'000 bestraft (Art. 37 GwG).

Zentral für die Entscheidung, ob eine Meldung gemacht werden muss oder nicht, und für die Strafbarkeit im Unterlassungsfall ist demnach der Begriff des begründeten Verdachts. Dieser hat über die Jahre eine deutliche Wandlung erfahren, indem durch Behördenpraxis und Rechtsprechung die Verdachtsschwelle immer tiefer angesetzt wurde. Die...

iusNet STR-STPR 30.03.2021

 

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