Im Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung von Menschenhandel (Konvention von Warschau) hat sich die Schweiz verpflichtet, die Verhütung, den Opferschutz und die Strafverfolgung auf diesem Gebiet zu verstärken. Der Bundesrat hat daher Ende Juni 2022 einen nationalen Aktionsplan gegen den Menschenhandel für die Jahre 2023-2027 beschlossen. Eines der vorrangigen Handlungsfelder ist die Verbesserung der Ausbildung von Fachleuten, die mit Opfern des Menschenhandels in Kontakt kommen, insbesondere aus Polizeiorganen, Staatsanwaltschaften, Gerichten, der Anwaltschaft und den Opferhilfestellen.
Die Tagung wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern und dem Bundesamt für Justiz gemeinsam organisiert. Neben verschiedenen Fachvorträgen werden mehrere Workshops zu spezifischen Themen angeboten, bspw. zur strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und zum Anspruch der Opfer auf Entschädigung und Genugtuung. Zudem bietet die Tagung den teilnehmenden Fachpersonen die Möglichkeit, Fragen einzubringen, Kontakte zu knüpfen und sich über bewährte Praktiken auf diesem Gebiet auszutauschen.
Die Anzahl der Plätze ist auf 200 Personen begrenzt.