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EMRK

EMRK

Das Bundesverwaltungsgericht verletzt Art. 8 EMRK

Rechtsprechung
EMRK

23887/16

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

23887/16

Der EGMR stellte in seinem Urteil vom 9. April 2019 eine prozedurale Verletzung von Art. 8 EMRK fest, da die Schweizer Behörden die Verhältnismässigkeit der Wegweisung nicht ausreichend geprüft hätten. Das heisst, dass nicht die Wegweisung an sich gerügt wurde, sondern die ungenügende Einzelfallprüfung. Der EGMR rügt das Bundesverwaltungsgericht, es habe die Verhältnismässigkeit der Wegweisung bloss summarisch geprüft. Gemäss EGMR hätten die von der Rechtsprechung für die Prüfung der Verhältnismässigkeit aufgestellten Kriterien berücksichtigt werden müssen.
iusNet StrafR-StrafPR 30.04.2019

Bundesgericht rügt (erneut) Spruchkörperbesetzung im Kanton Basel-Stadt

Rechtsprechung
EMRK
Das Bundesgericht hatte sich mit diesem Verfahrenskomplex schon mehrfach befassen müssen und nun bereits das zweite Mal festgestellt, dass sowohl die Spruchkörperbildung des Strafgerichts wie auch des Appellationsgerichts nicht verfassungs- und konventionskonform erfolgt sei. Mittlerweile wurde diese Situation gesetzestechnisch angepasst. Für die Beschuldigten interessant ist die möglicherweise eintretende Verjährung.
iusNet STR-STPR 03.12.2018

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