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Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Schulthess Forum - Wirtschaftsstrafrecht 2021

Veranstaltungen
Dienstag 23. November 2021
8:30 - 18:30
Am Schulthess Forum Wirtschaftsstrafrecht 2021 treffen sich Expertinnen und Experten aus dem Wirtschaftsstraf- und Strafprozessrecht, um über die spannendsten Praxisfragen zu diskutieren. Es erwarten Sie hochinteressante Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Themen und Lösungsansätze der versierten und erfahrenen Referierenden.

12. Schweizerische Tagung zum Wirtschaftsstrafrecht: Rechnungslegung und Kapitalschutz im Strafrecht

Veranstaltungen
Das Seminar vermittelt Grundlagen, Erfahrungen und Strategien, die dabei helfen, das Potential der Rechnungslegung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu nutzen.

11. Schweizerische Tagung zum Wirtschaftsstrafrecht

Veranstaltungen
Dienstag 10. November 2020
9:15 - 17:15
Im Finanzbereich wird das Netz strafrechtlicher Verantwortlichkeiten und die damit einhergehende Criminal-Compliance immer enger. Diese Tagung leuchtet zunächst die jüngeren Entwicklungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Compliance Mitarbeiter, verschiedene aktuelle Aspekte der internen Untersuchungen in Finanzinstituten, die strafrechtlich abgesicherten Verhaltensregeln etwa im Anlageberatungs- oder Vermögensverwaltungsgeschäft sowie die strafrechtliche Beurteilung von Retrozessionen aus. Im Fokus stehen aber gerade auch jüngste sowie künftige Entwicklungen. Brisanten Themen sind hier: Cyber Security im Banken- und Finanzsektor, Banken in der Cloud, der strafrechtliche Bankgeheimnisschutz und strafrechtliche Überlegungen zu intelligenten Agenten im Finanzbereich, Programme also, die Entscheidungen treffen oder Dienstleistungen ausführen.

Brutto- oder Nettoprinzip bei Ersatzforderungen

Rechtsprechung
Verwaltungsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht

6B_178-181/2019 etc., zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht erwägt, dass das Organisieren und gewerbsmässige Betreiben von Glücksspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken nach Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG eine Übertretung darstelle, welche mit Haft oder Busse zu bestrafen ist. Nicht strafbar macht sich jedoch, wer an solchen Spielen nur teilnimmt. Die von der Einziehung betroffenen Beschwerdeführer trifft insofern kein strafrechtliches Verschulden. Sie gingen weder einer illegalen Tätigkeit nach, noch haben sie im Zusammenhang mit dem illegalen Pokerturnier anderweitig gegen strafrechtliche Bestimmungen verstossen. Die Einziehung nach dem reinen Bruttoprinzip ist vor diesem Hintergrund abzulehnen.
iusNet StrafR-StrafPR 04.05.2020

Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Wirtschaftsstrafrecht

1B_6/2020, zur Publikation vorgesehen

Für eine erhebliche Sicherheitsgefährdung spricht das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte bei künftigen Vermögensdelikten Gewalt anwenden könnte. Zu berücksichtigen ist sodann die Schwere der vom Beschuldigten begangenen Vermögensdelikte. Rechnung zu tragen ist weiter der persönlichen, namentlich finanziellen Lage der Geschädigten. Eine ungünstige Rückfallprognose genügt nicht für die Bejahung einer erheblichen Sicherheitsgefährdung.
iusNet StrafR-StrafPR 21.03.2020

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