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Die Schweiz und Europol verstärken ihre Zusammenarbeit

Die Schweiz und Europol verstärken ihre Zusammenarbeit

Gesetzgebung
Internationales Strafrecht

Die Schweiz und Europol verstärken ihre Zusammenarbeit

Am 1. Mai 2017 ist das Europol-Mandat erweitert worden und umfasst neu auch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und eine Reihe von Delikten der Wirtschaftskriminalität. Der Bundesrat hat am 22. August 2018 beschlossen, das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol um den erweiterten Europol-Deliktskatalog zu ergänzen.

Die Ausdehnung der Kooperation mit Europol auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auf Kriegsverbrechen entspricht aus Sicht des Bundesrates dem Engagement der Schweiz für das Völkerrecht. Bei der Wirtschaftskriminalität umfasst die Zusammenarbeit Insiderhandel, Finanzmarktmanipulation und Straftaten gegen die finanziellen Interessen der europäischen Länder. Die Strafverfolgung in der Schweiz werde nach Ansicht des Bundesrates dadurch gestärkt: Ermitteln ausländische Behörden in einer Straftat und es ergeben sich Hinweise auf eine Verbindung in die Schweiz, könne der Austausch von Erkenntnissen dazu beitragen, kriminelle Aktivitäten oder kriminelle Vorgehensweisen in der Schweiz aufzudecken.

iusNet STR-STPR 23.08.2018

 

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