Geldwäscherei: Investition in Gebrauchswerte und Auslandsüberweisung
Geldwäscherei: Investition in Gebrauchswerte und Auslandsüberweisung
Geldwäscherei: Investition in Gebrauchswerte und Auslandsüberweisung
Das Kriminalgericht des Kantons Luzern erklärte X. des mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen gewerbsmässigen Geldwäscherei, der Erschleichung einer Falschbeurkundung, der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung und des mehrfachen Pfändungsbetrugs schuldig. Es bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren sowie einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 100.-. Gegen das Urteil des Kriminalgerichts erhoben X. Berufung und die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung. Das Kantonsgericht Luzern sprach X. vom Vorwurf des mehrfachen Pfändungsbetrugs frei und bestätigte im Übrigen die erstinstanzlichen Schuldsprüche. Es bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 130.-. X. erhob Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil des Kantonsgerichts. Er beantragt, er sei freizusprechen. Eventualiter sei eine Freiheitsstrafe von maximal 4 Jahren und eine bedingte Geldstrafe von maximal 120 Tagessätzen auszusprechen.
Die Erwägungen zur Geldwäscherei publizierte das Bundesgericht als Leitentscheid.
X. rügt, dass der Vortäter nicht auch wegen...
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