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Tödlicher Unfall im Amateurradsport

Tödlicher Unfall im Amateurradsport

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Tödlicher Unfall im Amateurradsport

Das Bundesgericht hatte sich mit einem tödlichen Zwischenfall im Rahmen eines (Amateur-) Radrennen zu beschäftigen. Dort kam es bei einem Überholmanöver während einer Abfahrt bei Tempo 70 km/h zu einer seitlichen Berührung zwischen zwei Fahrern. Dabei stürzte der zu überholende Fahrer sowie auch die unmittelbar folgenden Radsportler, da die Abstände zwischen ihnen aufgrund des Windschattenfahrens äusserst gering waren. Der zu überholende Fahrer starb und die anderen Fahrer verletzten sich bei den Folgestürzen im Sinne eines Massensturzes. Im Zentrum stand die Frage, inwiefern sich bei diesem Überholmanöver ein sporttypisches Risiko verwirklicht hat bzw. ob der überholende Radfahrer aufgrund der Berührung bezüglich fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eine relevante Sorgfaltspflichtverletzung beging. Obwohl vom überholenden Fahrer keine kraftvolle Berührung ausging und es sich nicht mit genügender Sicherheit erstellen liess, ob die Berührung tatsächlich vom ihm ausging, war sein Überholmanöver dennoch kausal für den Sturz der anderen.

Das Bundesgericht erwog, dass für den Radrennsport unter rennmässigen Bedingungen sowie bei "sportlich ambitionierten" ...

iusNet StrafR-StrafPR 22.02.2019

 

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