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Verbandsklage Stiftung für Konsumentenschutz SKS/AMAG Import AG, Volkswagen AG

Verbandsklage Stiftung für Konsumentenschutz SKS/AMAG Import AG, Volkswagen AG

Kommentierung
Allgemeines Strafrecht

Verbandsklage Stiftung für Konsumentenschutz SKS/AMAG Import AG, Volkswagen AG

I.     Ausgangslage VW-Abgasskandal

Das Urteil des Bundesgerichts vom 08.02.2019 zu 4A_483/2018 betrifft eines von zwei Verfahren der Stiftung für Konsumentenschutz (i.d.F. „SKS“) gegen die Volkswagen AG (i.d.F. „VW“) und deren Generalimporteurin in der Schweiz, die AMAG Import AG (i.d.F. „AMAG“), im Rahmen des VW-Abgasskandals.

Mit der verfahrensgegenständlichen, altruistischen Verbandsklage sollte das widerrechtliche Verhalten von VW und AMAG für den gesamten Schweizer Markt festgestellt werden.1 Die SKS erfüllt mit der Verbandsklage ihren statutarischen Zweck als Konsumentenschutzorganisation2 sowie ihre Funktion als "Wettbewerbshüterin" im UWG.3 Bei einem Erfolg der Verbandsklage hätte sich das Urteil reflexartig auf den Schadenersatzprozess4, aber auch auf Einzelprozesse sämtlicher betroffener Fahrzeughalter auswirken können.

Die Verbandsklage wurde mittlerweile vom Handelsgericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 12.07.2018 zu HG170181-O als auch vom Bundesgericht mit Urteil vom 08.02.2019 zu 4A_483/2018 wegen mangelndem Feststellungsinteresse zurückgewiesen. 

II.     Massgebliche Rechtsfrage im Verbandsklageverfahren

Die Motorenmanipulationen können als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert werden,...

iusNet StrafR-StrafPR 25.06.2019

 

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