Wann ist ein Antrag auf Siegelung verspätet?
Wann ist ein Antrag auf Siegelung verspätet?
Wann ist ein Antrag auf Siegelung verspätet?
Am 24. September 2019 führte die Kantonspolizei Zürich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am Wohn- und am Arbeitsort von E. eine Hausdurchsuchung durch. Die dabei sichergestellten Dokumente und Gegenstände beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 1. Oktober 2019. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2019 verlangte die A. AG die Siegelung, und am 14. Oktober 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft dem Zwangsmassnahmengericht am Bezirksgericht Meilen die Entsiegelung. Das Zwangsmassnahmengericht vertrat die Auffassung, das Siegelungsgesuch sei verspätet gewesen.
Die A. AG macht geltend, erst am 7. Oktober 2019 von den Sicherstellungen erfahren zu haben. Sie vertritt unter Hinweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung und die Gesetzesmaterialien zur laufenden Revision der Strafprozessordnung zudem die Auffassung, ihr Siegelungsgesuch wäre selbst dann rechtzeitig erfolgt, wenn man mit dem Zwangsmassnahmengericht davon ausgehe, dies sei stattdessen spätestens am 3. Oktober 2019 gewesen. Soweit das Zwangsmassnahmengericht anzunehmen scheine, dass sie aufgrund der medialen Berichterstattung bereits vor diesem Datum Anlass für ein Siegelungsgesuch gehabt habe...
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