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Gedanken zur Vernehmung aus kriminalistischer Sicht

Gedanken zur Vernehmung aus kriminalistischer Sicht

Fachbeitrag
Strafprozessrecht
Kriminologie

Nach Gross gilt es aus kriminalistischer Sicht in der Vernehmung zwei Ziele zu verfolgen:

«A. Es muß alles, was für den vorliegenden Fall von Wichtigkeit ist, berührt und besprochen werden, es darf nichts übersehen bleiben; aus dem Befragten ist all sein für den Fall bedeutungsvolles Wissen herauszuholen.

B. Es soll die Wahrheit ermittelt werden.» [1]

Diese Behauptung unterstellt eine Begriffsklarheit hinsichtlich der Wahrheit und vor allem der Bestandteile, die die individuelle Überzeugung von Wahrheit beeinflussen.

Tatsächlich wird diesem Gesichtspunkt in der Kriminalistik zu wenig Bedeutung beigemessen. Stadler und Kruse [2] widmeten sich in jüngerer Vergangenheit diesem Thema in einem Artikel. Sie beschreiben ein Modell mithilfe semiotischer Begriffe, das aus semantischen, syntaktischen und pragmatischen Kriterien, die die Wirklichkeitsauffassung des Individuums beeinflussen, besteht. Es erscheint leichter verständlich, wenn man sich...

iusNet StrafR-StrafPR 16.12.2020

 

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