Das Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Sistierung der Hauptverhandlung
Das Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Sistierung der Hauptverhandlung
Das Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Sistierung der Hauptverhandlung
Am 13. März 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen A. wegen mehrfacher Veruntreuung zum Nachteil ihrer damaligen Arbeitgeberin B. AG. Am 15. Juni 2020 beantragte A. die Sistierung des Strafverfahrens bis zur Erledigung der Zivilklage gegen die B. AG, da sich die Hintergründe im Zivilverfahren „noch besser erhellen“ würden. Die Einzelrichterin lehnte die Sistierung ab. Das Obergericht trat auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht ein, da es an einem nicht wieder gutzumachenden Nachteil fehle. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt, die Vorinstanz habe auf die Beschwerde einzutreten.
Das Bundesgericht hält fest, dass der Beschuldigte nicht zur Beschwerde gegen die Ablehnung der Sistierung der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft berechtigt sei. Zwar stehe die Beschwerde grundsätzlich offen, es fehle aber regelmässig an einem aktuellen und konkreten Nachteil aufgrund der Fortführung der Strafuntersuchung. Vorliegend gehe es aber um die Ablehnung der Sistierung der Hauptverhandlung und nicht der Strafuntersuchung. Dabei sei Art 393 Abs. 1 lit. b StPO anwendbar. Die Beschwerde ist zugelassen gegen Entscheide, die vor der Eröffnung der...
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