Darf das Gericht unter Berufung auf den «in dubio pro reo»-Grundsatz einzelne Indizien zu Gunsten des Beschuldigten würdigen?
Darf das Gericht unter Berufung auf den «in dubio pro reo»-Grundsatz einzelne Indizien zu Gunsten des Beschuldigten würdigen?
Darf das Gericht unter Berufung auf den «in dubio pro reo»-Grundsatz einzelne Indizien zu Gunsten des Beschuldigten würdigen?
Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland eröffnete gegen den Verantwortlichen für Pistensicherheit, eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung, begangen am 26. Februar 2015 zum Nachteil einer Verunfallten. Die zum Unfallzeitpunkt 13-jährige Verunfallte war Skischülerin in einer Skischulgruppe. Auf der letzten Abfahrt stürzte die Skischülerin kopfvoran in einen - gemäss Anklage - sich leicht neben der Piste befindenden, vom Schnee bedeckten Bach. Dabei zog sie sich unter anderem schwere Leberverletzungen zu und blieb mehrere Minuten kopfüber im tiefen nassen Schnee (Bachwasser) liegen, von wo sie erst unter Mithilfe mehrerer Personen geborgen werden konnte. Die Verunfallte verstarb noch am Unfalltag. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland erhob am 30. April 2019 gegen den Verantwortlichen für Pistensicherheit Anklage wegen fahrlässiger Tötung, weil er es pflichtwidrig unvorsichtig unterlassen habe, den Graben zu beseitigen oder wirksam zu sichern.
Mit Urteil vom 6. Mai 2020 sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) den Pistensicherheitsverantwortlichen der fahrlässigen Tötung schuldig und bestrafte ihn mit einer...
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