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Solidarische Haftung der Eltern für die Verfahrenskosten?

Solidarische Haftung der Eltern für die Verfahrenskosten?

Rechtsprechung
Jugendstrafrecht

Solidarische Haftung der Eltern für die Verfahrenskosten?

Mit Urteil vom 30. August 2023 verurteilte das Obergericht des Kantons Zug die zu den jeweiligen Tatzeitpunkten noch minderjährige B. und Tochter des Beschwerdeführers A. u.a. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten und auferlegte ihr die Kosten des Vorverfahrens sowie des erstinstanzlichen Hauptverfahrens von insgesamt CHF 72‘967.85, welche sie ihr im Umfang von CHF 50‘000 definitiv erlies und für welche sie die Eltern im Betrag von CHF 15‘000 zur solidarischen Haftung verpflichtete.

Gegen die solidarische Haftung für die der Tochter auferlegten Verfahrenskosten erhob der Vater und Beschwerdeführer A. Beschwerde ans Bundesgericht. Sinngemäss machte er geltend der Entscheid der Vorinstanz sei willkürlich oder aber basiere auf einer falschen Rechtsanwendung und/oder einer fehlerhaften Ermessensausübung.

Das Bundesgericht hatte sich im vorliegenden Entscheid mit der Anwendbarkeit und den Voraussetzungen der solidarischen Haftung der Eltern nach Art. 44 Abs. 3 JStPO für die Kostenauflage zulasten des beschuldigten Jugendlichen auseinanderzusetzen.

Die Vorinstanz setzte sich in ihrer Ausführungen eingehend mit den Voraussetzungen von Art....

iusNet STR-STPR 23.12.2023

 

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