Die Ausnutzung fehlender Widerstandsfähigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum
Die Ausnutzung fehlender Widerstandsfähigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum
Die Ausnutzung fehlender Widerstandsfähigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum
Der Beschwerdegegner lud die Beschwerdeführerin mit ihrem Partner zu einem Abendessen in seine Wohnung ein. Im Laufe des Abends konsumierten alle Beteiligten erheblich Alkohol. Da besonders die Beschwerdeführerin stark betrunken war, entschied sich das Paar, beim Beschwerdegegner zu übernachten. In der Nacht kam es zu mehreren Vorfällen, bei denen der Beschwerdegegner der Beschwerdeführerin sexuelle Handlungen ohne deren Zustimmung aufdrängte. Zunächst entfernte jemand der Beschwerdeführerin ihre Unterwäsche, was sie im betrunkenen Zustand bemerkte, aber nicht eindeutig zuordnen konnte. Im weiteren Verlauf des Abends wurde sie zunächst oberhalb ihrer Kleidung und später unter einer Decke an ihrem Intimbereich berührt. Später steigerte der Beschwerdegegner seine Handlungen und drang mit seinen Fingern in ihre Vagina und ihren Anus ein, obwohl sie ihn mehrfach aufforderte, aufzuhören. Der Partner der Beschwerdeführerin war während dieser Vorfälle im Raum, aber betrunken und nur teilweise wach, sodass er die Situation nicht vollständig erfassen konnte. Der Beschwerdegegner wurde erstinstanzlich wegen sexueller Nötigung verurteilt. In der Berufung wurde er jedoch von den Vorwürfen...
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