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Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Tribune - La nouvelle teneur de l’art. 190 du Code pénal suisse entrée en vigueur le 1er juillet 2024: «Non, c’est non», l’adoption de la solution du refus. Que faut-il en retenir?

Tribune - La nouvelle teneur de l’art. 190 du Code pénal suisse entrée en vigueur le 1er juillet 2024: «Non, c’est non», l’adoption de la solution du refus. Que faut-il en retenir?
Revision des Sexualstrafrechts | Vergewaltigung | Nötigung als erschwerende Komponente

Die Ausnutzung fehlender Widerstandsfähigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum

Rechtsprechung
Sexualstrafrecht
Das Bundesgericht befasste sich im Zusammenhang mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung mit der Frage, ob die betroffene Person durch die Handlungen des Angeklagten in ihrer sexuellen Selbstbestimmung beeinträchtigt wurde. Das Gericht klärte, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung erfüllt waren, insbesondere ob physische oder psychische Zwangsmittel angewendet wurden. Gleichzeitig spielte der Einfluss von Alkohol und die Fähigkeit der betroffenen Person, sich zu wehren, eine zentrale Rolle bei der Beurteilung des Falls.
iusNet StrafR-StrafPR 30.10.2024

StrafR! Revision des Sexualstrafrechts

Veranstaltungen
Freitag 22. November 2024
13:30 - 17:30
Im Zentrum der Revision des Sexualstrafrechts steht die Ausweitung der sexuellen Nötigungsdelikte um neue Grundtatbestände: Die Strafbarkeit wegen eines sexuellen Übergriffs (Art. 189 Abs. 1 StGB) oder einer Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB) setzt bereits dann ein, wenn der Sexualkontakt «gegen den Willen» des Opfers oder unter «Ausnutzung eines Schockzustands» geschieht. Die Tagung widmet sich ausgewählten rechtlichen und praktischen Fragen, die diese erweiterte Ablehnungslösung mit sich bringt.

Recht aktuell-Tagung: Revision Sexualstrafrecht

Veranstaltungen
Donnerstag 31. Oktober 2024
9:15 - 18:00
Am 16. Juni 2023 hat das Parlament die Revision des Sexualstrafrechts verabschiedet (Inkrafttreten: 1. Juli 2024). Im Zentrum der neuen Bestimmungen steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Während das bisherige Recht sowohl für den Tatbestand der Vergewaltigung als auch der sexuellen Nötigung ein Nötigungsmittel verlangte, ist diese Voraussetzung mit dem neuen Recht weggefallen. Vergewaltigung, sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung liegen neu bereits dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und sich die Täterschaft vorsätzlich über diesen Willen hinwegsetzt. Damit wird die sogenannte Ablehnungslösung («Nein-heisst-Nein»-Lösung) umgesetzt. Als Zeichen der Ablehnung wird zudem neu neben Worten oder Gesten auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, gewertet. Überdies umfasst der Tatbestand der Vergewaltigung nicht mehr nur den Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, und damit deutlich mehr sexuelle Handlungen als bisher. Der Tatbestand der Vergewaltigung wird schliesslich geschlechtsneutral formuliert, so dass künftig Personen jeglichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung sein können. Auch das sog. «Stealthing» (heimliches Abstreifen eines Kondoms) soll angemessen bestraft werden. Die neuen Bestimmungen geben in vielfältiger Hinsicht Anlass zu Diskussionen: Was sind die Voraussetzungen für einen entgegenstehenden Willen und wie kann dieser bestimmt werden? Unter welchen Bedingungen liegt ein «Freezing» vor und wie kann es nachgewiesen werden? Welche Bedeutung haben Irrtümer für die Gültigkeit einer Einwilligung? Weitere praktisch relevante Änderungen sind bei vulnerablen Personengruppen oder im Bereich der Sexualdelikte im und über das Internet (u.a. Sexting, Revenche Porn) hinzugekommen. Zu diskutieren sind aber nicht nur materiellrechtliche Fragen, sondern auch die Auswirkungen der «Nein-heisst-Nein-Lösung» auf den Strafprozess und insb. die Sachverhaltsaufklärung und die Stellung des Opfers. Diese Fragen werden wir in den sechs Referaten behandeln und an zwei Podiumsdiskussionen besprechen.

Aussage gegen Aussage: Glaubhaftigkeitsbeurteilung im Kontext der Revision des Sexualstrafrechts

Veranstaltungen
Die Tagung befasst sich mit den Herausforderungen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei im Rahmen der Sexualstrafrechtsrevision. Um diesen Herausforderungen effizient begegnen zu können, werden sowohl juristische als auch psychologische Kenntnisse und methodische Grundlagen vermittelt.

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