Beschwerde von Erwin Sperisen in Hauptpunkten abgewiesen
Beschwerde von Erwin Sperisen in Hauptpunkten abgewiesen
Beschwerde von Erwin Sperisen in Hauptpunkten abgewiesen
Der guatemaltekisch-schweizerische Doppelbürger Erwin Sperisen hatte zwischen Juli 2004 und März 2007 die Funktion des Generaldirektors der Nationalpolizei von Guatemala ausgeübt. Am 25. September 2006 führten die guatemaltekischen Behörden die Operation "Pavo Real" durch, mit der die Kontrolle über das Gefängnis "Pavón" zurückerlangt werden sollte. Dabei kamen sieben Häftlinge zu Tode. Rund ein Jahr zuvor waren 19 Inhaftierte aus der Strafvollzugsanstalt "El Infiernito" entwichen. Drei von ihnen kamen am 3. November beziehungsweise am 1. Dezember 2005 zu Tode, nachdem sie von der Polizei im Rahmen der Aktion "Gavilán" gefasst worden waren. 2014 musste sich Erwin Sperisen im Zusammenhang mit diesen zehn Todesfällen vor dem Genfer Kriminalgericht verantworten. Mit Urteil vom 6. Juni 2014 wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes in den sieben Todesfällen im Gefängnis "Pavón" verurteilt, in Bezug auf die drei früheren Todesfälle jedoch freigesprochen. Auf Berufung der Genfer Staatsanwaltschaft und von Erwin Sperisen sprach die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts diesen 2015 wegen Mordes in allen zehn Fällen schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.