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Fall Elmer: Keine Verletzung des Bankgeheimnisses

Fall Elmer: Keine Verletzung des Bankgeheimnisses

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Fall Elmer: Keine Verletzung des Bankgeheimnisses

Rudolf Elmer war ab 1994 Chefbuchalter der auf den Kaimaninseln domizilierten Julius Baer Bank & Trust Company Ltd. (JBBT), einer Schwesterfirma der in Zürich ansässigen Bank Julius Bär & Co. AG. Beide Unternehmen waren Teil der Julius Bär Holding AG mit Sitz in Zürich. Ab 1999 leitete er das operative Geschäft der JBBT. Im Dezember 2002 wurde das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt und Rudolf Elmer per sofort freigestellt. 2010 erhob die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland Anklage gegen Rudolf Elmer. Ihm wurde im Wesentlichen eine Verletzung des Bank- respektive des Geschäftsgeheimnisses zur Last gelegt, indem er Bankkundendaten, die ihm als Mitarbeiter der Julius Bär Holding AG respektive der zugehörigen Konzerngesellschaft auf den Kaimaninseln zugänglich waren, an Personen und Stellen weitergeleitet habe (Steuerverwaltungen der Kantone Basel-Stadt und Zürich, Eidgenössische Steuerverwaltung [ESTV], Zeitschrift Cash), die darauf keinen Anspruch gehabt hätten. Weiter wurden ihm mehrfache versuchte Nötigung und mehrfache Drohung vorgeworfen. Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn 2011 der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig, der mehrfachen...

iusNet StrafR-StrafPR 22.02.2019

 

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