Fluglotse verurteilt
Fluglotse verurteilt
Fluglotse verurteilt
Der Vorfall ereignete sich am 12. April 2013. An diesem Tag kam es zu einer Annäherung zweier Flugzeuge – einer Boeing B373 und einem Airbus A319. Der zuständige Fluglotse erteilte beiden gleichzeitig die Erlaubnis zum Steigflug. In der Folge kamen sich die beiden Maschinen gefährlich nahe, nämlich 198 Meter vertikal und 1,5 Kilometer horizontal. Der vorgeschriebene Mindestabstand beträgt rund 300 Meter vertikal und rund 9 Kilometer horizontal. Ursache des Zwischenfalls war eine Verwechslung. Im Sektor des Lotsen befanden sich neben den beiden erwähnten Maschinen noch ein drittes Flugzeug. Eine davon beantragte den Steigflug. Der Lotse verifizierte nicht, von welchem Flugzeug die Anfrage gekommen war. Die Freigabe erteilte er zwar korrekt, realisierte aber nicht, dass die Crew des anderen dritten Flugzeug darauf reagierte. Infolge der Annäherung schlug ein Konfliktwarnsystem an. Die Besatzungen beider Maschinen leisteten dem Ausweichbefehl sofort Folge.
X. war an diesem Tag als Fluglotse für die Skyguide AG zuständig für den Sektor, in dem sich die Flugzeuge befanden.
Das Bundesstrafgericht verurteilte X. zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 300...
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