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Fluglotse wird freigesprochen

Fluglotse wird freigesprochen

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Fluglotse wird freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wirft A. vor, als verantwortlicher Flugverkehrsleiter am Flughafen Zürich zwei Verkehrsflugzeugen praktisch zeitgleich die Startfreigabe erteilt zu haben, worauf es zwischen den beiden Flugzeugen zu einer gefährlichen Annäherung mit hohem Kollisionsrisiko gekommen sei. Hätte das eine Flugzeug den Startlauf fünf Sekunden früher eingeleitet und den Start nicht abgebrochen, wäre es gar zu einer Kollision gekommen, was mit höchster Wahrscheinlichkeit die Verletzung oder Tötung vieler Menschen zur Folge gehabt hätte. Das Bezirksgericht sprach A. frei. Das Obergericht hingegen befand A. schuldig. A. beantragt vor Bundesgericht einen Freispruch. 

Das Bundesgericht führt aus, dass der Vorinstanz ohne Weiteres zuzustimmen sei, dass die von A. kurz hintereinander erteilte Starterlaubnis an die beiden Flugzeuge zu einer Erhöhung der den Verkehrsvorgängen auf dem öffentlichen Flughafen Zürich immanenten Gefahren geführt habe. Sie habe daher eine Tathandlung im Sinne von Art. 237 StGB zu Recht bejaht. Eine konkrete Gefährdung konnte jedoch durch den Gutachter nicht festgestellt werden. 

Entgegen der Auffassung...

iusNet StrafR-StrafPR 27.11.2019

 

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