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Ist eine "Betrügerin" eine "Bescheisserin"?

Ist eine "Betrügerin" eine "Bescheisserin"?

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Ist eine "Betrügerin" eine "Bescheisserin"?

Im Jahr 2017 schickte A. ein Schreiben das Bezirksgericht Frauenfeld, in dem sie erklärte, sie würde eine gegen B. erhobene Forderungsklage wegen des hohen Vorschusses und der Aufforderung alle Unterlagen im Doppel und mit Aktenverzeichnis einzureichen, zurückziehen. Sie schrieb ebenfalls, es sei für sie unverständlich, dass eine mehrfache Betrügerin, Urkundenfälscherin usw. unentgeltlich die Gerichte beanspruchen könne und sie für alles zahlen müsse. Dieses Schreiben wurde zusammen mit dem Abschreibungsbeschluss B. zugestellt. Im Jahr 2014 wurde B. unter anderem wegen Betrug zum Nachteil von A. verurteilt. Das Obergericht sprach B. drauf von den Betrugsvorwürfen frei, verurteilte sie aber wegen versuchter Erpressung, Verletzung des Schriftgeheimnisses und mehrfacher Urkundenfälschung. A. war damals als Privatklägerin an diesen Verfahren beteiligt. B. reichte Strafanzeige gegen A. wegen ihren Äusserungen ein. Darauf wurde A. verurteilt, wegen fehlenden Strafbedürfnis wurde aber von einer Strafe abgesehen. A wehrte sich gegen den Schuldspruch und gelangte schliesslich ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht setzt sich unter anderem mit der Verurteilung wegen Verleumdung...

iusNet StrafR-StrafPR 18.08.2022

 

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