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Lehrmeister streichelt Lernenden

Lehrmeister streichelt Lernenden

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Lehrmeister streichelt Lernenden

A. wird vorgeworfen, anlässlich eines Betriebsfestes den ihm damals unterstellten Lernenden B. von hinten umarmt und ihn über und unter dem T-Shirt am Bauch gestreichelt zu haben. Anschliessend habe er B. über den Kleidern an das Gesäss und in den Schritt gefasst sowie dessen Geschlechtsteil massiert. B. sei erkennbar angewidert gewesen, habe es aber geschehen lassen, weil er sich nicht zu wehren getraut habe.

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte A. wegen sexuellen Handlungen mit einem Abhängigen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 180.-. Das Obergericht bestätigte die Verurteilung. A. verlangt einen Freispruch. 

A. rügt eine Verletzung von Art. 188 StGB. Zunächst sei nicht erstellt, ob es tatsächlich zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Zudem sei das Tatbestandsmerkmal des Ausnützens eines Abhängigkeitsverhältnisses nicht erfüllt. Weiter bringt A. vor, B. wäre es möglich gewesen, sich gegen die Berührungen zu wehren, wenn sie ihn gestört hätten. Dieser sei in seiner Entscheidungsfreiheit nicht beeinträchtigt gewesen.

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist die Entscheidungsfreiheit durch das Abhängigkeitsverhältnis...

iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020

 

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