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Tamil Tigers sind keine kriminelle Organisation

Tamil Tigers sind keine kriminelle Organisation

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Tamil Tigers sind keine kriminelle Organisation

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft hätten die LTTE während des Bürgerkriegs auch Kriegsverbrechen begangen, etwa Attentate auf die Zivilbevölkerung und Politiker. Auch Kindersoldaten hätten sie rekrutiert. Sie stützte sich dabei auf Berichte der Uno, von Nichtregierungsorganisationen oder einzelnen Ländern. Die Richter qualifizierten diese Informationen zwar als seriös, doch reichten sie nicht, um die LTTE als kriminelle Organisation zu qualifizieren. Um Zweifel ausräumen zu können, müsse man vor Ort ermitteln. Dies könne indes nicht Aufgabe des Bundesstrafgerichts sein. Man habe den Tamil Tigers nicht nachweisen können, dass sie die Begehung von Gewaltakten zum Ziel gehabt hätten. 

Verurteilungen gab es hingegen im Punkt der Geldbeschaffung. Dort sieht das Gericht bei fünf Angeklagten den Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs, bei zwei von ihnen auch Urkundenfälschung als bestätigt. Sämtliche Verurteilten, darunter der Leiter des Schweizer Ablegers der LTTE und der Finanzverantwortliche, erhielten bedingte Freiheitsstrafen im Umfang von 11 bis 24 Monaten. Davon abgezählt wird die Untersuchungshaft. Die Anklage hatte unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu...

iusNet StrafR-StrafPR 18.12.2019

 

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