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Verfahrensrechte der SBB AG

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Verfahrensrechte der SBB AG

Fraglich war, ob die SBB AG bei einem Verstoss gegen Art. 86 Abs. 1 Eisenbahngesetz als Geschädigte anzuerkennen sind. Nur dann wären sie zur Ergreifung von Rechtsmittel legitimiert.
iusNet StrafR-StrafPR 11.11.2019