X. versuchte mit seiner mit Gift präparierten Taube einen Greifvogel zu vergiften, was bei diesem zu Leiden und einem qualvollen Tod geführt hätte. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz und die Verurteilung.
Kommentar auf Internetplattform als unlauterer Wettbewerb
Das Kantonsgericht Schwyz bestätigt einen Schuldspruch des Bezirksgericht Höfe wegen unlauterem Wettbewerb. Die Beschuldigte veröffentlichte auf einschlägigen Internetplattformen Beiträge über eine Anbieterin von Pferdesportartikeln. Sie bezeichnete die Angebote der Anbieterin unter anderem als "Abzocke vom Feinsten".