Kommentar auf Internetplattform als unlauterer Wettbewerb
Kommentar auf Internetplattform als unlauterer Wettbewerb
Kommentar auf Internetplattform als unlauterer Wettbewerb
Die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln erhob gegen A. (Beschuldigte) Anklage wegen mehrfachen vorsätzlichen unlauteren Wettbewerbs im Sinne von Art. 23 Abs. 1 UWG i.V.m. mit Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG, eventualiter mehrfacher vorsätzlicher Verleumdung im Sinne von Art. 174 Ziff. 1 StGB, eventualiter mehrfacher vorsätzlicher übler Nachrede im Sinne von Art. 173 Ziff. 1 StGB, eventualiter mehrfacher vorsätzlicher Beschimpfung im Sinne von Art. 177 Abs. 1 StGB. A., welche einen Sattel für ihr Pferd erwerben wollte und sich deshalb bei D. für eine Sattelprobe getroffen hatte, wird vorgeworfen, an ihrem Wohnort in Schindellegi SZ, mindestens auf zwei in der Schweizerischen Reiterszene bekannten, entsprechend häufig frequentierten und D. als Werbeplattform für die von ihr im Reitsportbereich erbrachten Dienstleistungen dienenden Internetplattformen unter Nennung des Namens und der Website von D. (auszugsweise) folgenden Text veröffentlicht zu haben:
- “I. hat auf Nachfrage gesagt, dass der Preis der Richtpreis ist, D. den Sattel nicht teurer machen darf, aber erstattet bekam ich bis heute keinen Cent!“
- „Ich dachte eigentlich, dass die Kissen nach dem Kauf ...
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