Versuchte Tötung eines Wanderfalken
Versuchte Tötung eines Wanderfalken
Versuchte Tötung eines Wanderfalken
Der Beschuldigte A. wurde vom Bezirksgericht der mehrfachen Tierquälerei, teilweise als Versuch, des mehrfachen Vergehens gegen das Chemikaliengesetzes, des mehrfachen Vergehens gegen das Jagdgesetz und der Übertretung des Umweltschutzgesetzes für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à CHF 30.- verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung, die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung. Der Beschuldigte forderte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 330 Tagessätzen à CHF 50.-.
A. wird vorgeworfen, er habe am 21. März 2016 eine seiner Tauben äusserlich mit dem verbotenen Gift Carbofuran behandelt und aus seinem Taubenschlag ausgesperrt (respektive dies durch einen unbekannten Dritten bewerkstelligen lassen) in der Absicht, dass diese Taube von einem Raubvogel geschlagen und der Raubvogel dadurch vergiftet wird und verendet. Dabei habe der Beschuldigte auch in Kauf genommen, dass der Giftstoff unkontrolliert mit Menschen oder weiteren Tieren in Kontakt kommt. Der Beschuldigte bestreitet, dass es sich bei der fraglichen, mit Gift präparierten Taube um ein Tier aus seinem Schlag gehandelt habe.
Das...
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