Die wichtigsten Punkte der geplanten Änderung: Das Teilnahmerecht einer beschuldigten Person soll an den Einvernahmen anderer Personen eingeschränkt werden, damit sie ihre Aussagen nicht an deren Aussagen anpassen kann. Die Verfahrensrechte der Opfer sollen verbessert werden, unter anderem im Bereich der unentgeltlichen Rechtspflege.