Fehlen tatsächliche Feststellungen oder ist die rechtliche Begründung eines angefochtenen Entscheids lückenhaft oder unvollständig oder werden einzelne Tatbestandsmerkmale, die für die Subsumtion unter eine gesetzliche Norm von Bedeutung sind vom Gericht nicht oder nicht genügend abgeklärt, so ist der Entscheid mangelhaft.