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Anrechnung der stationären Beobachtung

Anrechnung der stationären Beobachtung an die Strafe

Rechtsprechung
Jugendstrafrecht

BGE 145 IV 424 | 6B_1159/2018

Das Bundesgericht hält fest, dass eine Anrechnung bereits im Urteilsdispositiv erfolgen muss. Die Anrechnung muss "angemessen" sein. Die Angemessenheit beurteilt sich namentlich mit der Unterbringung verbundenen Freiheitsbeschränkung, d.h. es ist die konkrete Vollzugssituation zu beachten.
iusNet StrafR-StrafPR 22.10.2019