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Anrechnung der stationären Beobachtung an die Strafe

Anrechnung der stationären Beobachtung an die Strafe

Rechtsprechung
Jugendstrafrecht

Anrechnung der stationären Beobachtung an die Strafe

Das Obergericht des Kantons Nidwalden sprach X. vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Es verurteilte ihn wegen Drohung im Sinne von Art. 180 Abs. 1 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und bestätigte die erstinstanzlich ausgesprochene Unterbringung in einer offenen Einrichtung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 JStG sowie die ambulante psychotherapeutische Behandlung gemäss Art. 14 JStG. Es stellte weiter fest, dass die Freiheitsstrafe durch die Untersuchungshaft von 96 Tagen und die anrechenbare stationäre Beobachtung von 302 Tagen vollständig erstanden ist. Es entschädigte X. für 33 Tage Überhaft mit CHF 660.-. Die Haftentschädigung verrechnete es mit den X. anteilsmässig auferlegten zweitinstanzlichen Gerichtskosten.

Die Jugendanwaltschaft verlangt eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Das Bundesgericht kommt auf Grund des verbindlich festgestellten Sachverhaltes zum Schluss, dass die Vorinstanz einen Tötungsversuch zu Recht verneinte. 

Die Jugendanwaltschaft beanstandet zudem, die Vorinstanz bejahe zu Unrecht Überhaft. Die Untersuchungshaft von 98 Tagen und die stationäre Beobachtung von 302 Tagen hätten an die freiheitsentziehende...

iusNet StrafR-StrafPR 22.10.2019

 

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