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Auffahrunfall

Versuchter Versicherungsbetrug ist nicht auch eine Irreführung der Rechtspflege

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verurteilte X. wegen versuchten Betruges und Irreführung der Rechtspflege aufgrund eines fingierten Auffahrunfalles. Die Verurteilung wegen Irreführung der Rechtspflege ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht korrekt.
iusNet STR-STPR 07.01.2019