Versuchter Versicherungsbetrug ist nicht auch eine Irreführung der Rechtspflege
Versuchter Versicherungsbetrug ist nicht auch eine Irreführung der Rechtspflege
Versuchter Versicherungsbetrug ist nicht auch eine Irreführung der Rechtspflege
Das Strafgericht Basel-Landschaft sprach X. des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs, der räuberischen Erpressung, der qualifizierten Sachbeschädigung sowie der versuchten Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Auf Berufung von X. und der Staatsanwaltschaft hin bestätigte das Kantonsgericht Basel-Landschaft die erstinstanzlichen Schuldsprüche und sprach X. zusätzlich der Irreführung der Rechtspflege schuldig. X. führt Beschwerde in Strafsachen mit den Anträgen, es sei das Urteil des Kantonsgerichts aufzuheben und er sei von jeglicher Schuld und Strafe freizusprechen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde in Bezug auf den mehrfachen Betrug, die räuberische Erpressung und andere Delikte ab.
X. wird weiter vorgeworfen, zusammen mit Y. einen Auffahrunfall herbeigeführt zu haben, um eine Versicherungsgesellschaft mittels Unfallmeldung und unter Angabe von falschen Informationen bezüglich des Unfallhergangs zur Auszahlung der Versicherungssumme zu veranlassen. Da die Versicherung Abklärungen getätigt habe, habe sie die Absichten der beiden erkannt und die Versicherungsleistung verweigert,...
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