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Auslieferung

Sehr strenge Anforderungen an die Hafterstehungsfähigkeit

Rechtsprechung
Amtshilfe und Rechtshilfe
Von der Auslieferungshaft kann abgesehen werden, wenn der Verfolgte nicht hafterstehungsfähig ist. Eine Person gilt als nicht hafterstehungsfähig, wenn mit Sicherheit oder grösster Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass die Haft das Leben oder die Ge-sundheit des Inhaftierten gefährdet.
iusNet StrafR-StrafPR 26.02.2019