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Ausnützen von Insiderinformationen

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Rechtsprechung
Verwaltungsstrafrecht
Das Bundesstrafgericht und die Bundesanwaltschaft haben alles richtig gemacht: Das Anklageprinzip wurde nicht verletzt, die Sachverhaltsfeststellung erfolgte korrekt und auch die Ersatzforderung wurde zutreffend berechnet. Da die Gewinne aus den fraglichen Optionsgeschäften tatsächlich realisiert wurden, bereitete die Berechnung nach Ansicht des Bundesgerichts keine Probleme.
iusNet StrafR-StrafPR 24.05.2019