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Aussichtslosigkeit

Die Gewährung der amtlichen Verteidigung im Ausstandsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Prozessuale Rechtsfehler und richterliche Verfahrensfehler können nur ausnahmsweise die Unbefangenheit einer Gerichtsperson in Frage stellen. Sie müssen dabei besonders krass sein und wiederholt auftreten, sodass sie einer schweren Amtspflichtverletzung gleich kommen. Gestützt darauf wird in Nebenverfahren, wie einem Ausstandsverfahren, zurückhaltend die amtliche Verteidigung dann gewährt, wenn das Verfahren nicht aussichtslos ist. Dies gilt aber nur in den Verfahren, die von der beschuldigten Person selbst eingeleitet werden.
iusNet StrafR-StrafPR 04.04.2023