iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > BÜPF

BÜPF

Einsatz von GovWare zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Kommentierung
Strafprozessrecht
WhatsApp, Threema, Skype etc. verwenden eine End-zu-End-Verschlüsselung, weshalb bei der Strafverfolgung die konventionellen Überwachungsmethoden der Fernmeldekommunikation meist nicht mehr zielführend zur Aufklärung einer Straftat sind. Es fragt sich inwieweit mittels Informatikprogrammen (sog. Government Software, kurz: GovWare) Kommunikationsdaten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung auf dem Gerät eines Kommunikationspartners abgegriffen werden dürfen.
Simon Betschmann