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Geheime Überwachungsmassnahmen nach StPO – insbesondere im Bereich der Wirtschaftsdelikte

Geheime Überwachungsmassnahmen nach StPO – insbesondere im Bereich der Wirtschaftsdelikte

Kommentierung
Strafprozessrecht

Geheime Überwachungsmassnahmen nach StPO – insbesondere im Bereich der Wirtschaftsdelikte

 

Die in Art. 269 ff. StPO geregelten geheimen Überwachungsmassnahmen, namentlich diejenigen, die der Kommunikationsüberwachung dienen, stellen wichtige Instrumente für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr dar. Zum einen können mithilfe dieser Massnahmen akute Gefahren erkannt und abgewendet werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn anhand der Standortdaten eines Mobiltelefons der Aufenthaltsort einer vermissten Person ermittelt oder wenn während einer laufenden Telefonüberwachung der Missbrauch an einem Opfer erkannt und verhindert werden kann. Zum andern dienen die Überwachungsmassnahmen der Beweisführung. Wenn bspw. Bildaufnahmen eines Treffens zwischen einem Heroinhändler und dem Käufer der Drogen oder ein Gespräch zwischen einem Betrüger und dem Geschädigten aufgezeichnet werden können, liegen objektive Beweismittel vor, welchen vor Gericht ein hoher Beweiswert zukommt. Ergebnisse geheimer Überwachungsmassnahmen geben die Wahrheit exakt wider und sind daher zuverlässiger als bspw. Zeugenaussagen.

Diese Feststellungen gelten nicht nur in den Kriminalitätsbereichen, in welchen solche Massnahmen traditionellerweise am häufigsten zum Einsatz kommen (insb. Drogenhandel), sondern gerade auch im Bereich von Wirtschaftsdelikten. Es gibt kaum ein Beweismittel, mit welchem sich der subjektive Tatbestand besser dokumentieren liesse. Was der Täter wusste und wollte, lässt sich einfach ermitteln, wenn seine Gespräche mit Mittätern oder Hinterleuten, mit denen er unverblümt über seine Machenschaften spricht, überwacht werden. Angesichts der Bedeutung, die dem Nachweis des Vorsatzes gerade bei Wirtschaftsdelikten zukommt, drängt sich hier der vermehrte Einsatz von Überwachungsmassnahmen geradezu auf.

Die Möglichkeiten der geheimen Überwachung werden jedoch auf verschiedenen Ebenen stark eingeschränkt:

Die rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz solcher Mittel sind streng. Zum einen setzen die Massnahmen zur Kommunikationsüberwachung das...

iusNet STR-STPR 18.12.2018

 

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