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Berufsverbot

Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter tritt am 1. Januar 2019 in Kraft

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht
Die Gerichte müssen in allen Fällen zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
iusNet STR-STPR 10.10.2018