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Berufung

Schriftliches oder mündliches Berufungsverfahren?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann auf die Durchführung eines mündlichen Berufungsverfahrens nie verzichtet werden, wenn die Anwesenheit der beschuldigten Person erforderlich ist. Auch kann das Verfahren nicht schriftlich durchgeführt werden, wenn eine Sachverhaltsfrage umstritten ist. Das ausdrückliche Einverständnis der Parteien mit dem schriftlichen Verfahren vermag daran nichts zu ändern.
iusNet-StrafR-StrafPR 27.06.2023

Die Tücken des schriftlichen Berufungsverfahrens

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das schriftliche Berufungsverfahren darf nur in den engen gesetzlichen Ausnahmefällen durchgeführt werden. Die Berufungsgerichte müssen die Voraussetzungen dabei von Amtes wegen prüfen. Zudem muss in jedem Fall separat überprüft werden, ob die Anordnung des schriftlichen Verfahrens mit Art. 6 EMRK vereinbar ist.
iusNet StrafR-StrafPR 07.03.2023

Die Rückzugsfiktion im Rechtsmittelverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Kann der Berufungs- oder Anschlussberufungskläger von der Rechtsmittelinstanz nicht gültig vorgeladen werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist, gilt die Berufung als zurückgezogen. Dies gilt in den Fällen in denen er persönlich an der Verhandlung teilnehmen muss. Der Berufungskläger trifft diesbezüglich eine Mitwirkungspflicht. Dieser Verzicht verstösst weder gegen die Rechtsweggarantie noch gegen die Garantien der EMRK.
iusNet StrafR-StrafPR 05.08.2022