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Schriftliches oder mündliches Berufungsverfahren?

Schriftliches oder mündliches Berufungsverfahren?

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Schriftliches oder mündliches Berufungsverfahren?

Beschwerdeführer A. wird vorgeworfen, nach nonverbalen gegenseitigen Provokationen das offen in der rechten Hand mitgeführte Messer drohend auf B. gerichtet zu haben und diesen in der darauffolgenden handfesten Auseinandersetzung damit verletzt zu haben. Mit Urteil des Bezirksgerichts Muri wurde A. wegen einfacher Körperverletzung mit einer Waffe bzw. einem gefährlichen Gegenstand schuldig gesprochen. Dagegen führte A. Berufung vor dem Obergericht des Kantons Aargau (Vorinstanz), welches den Schuldspruch bestätigte.

Vorliegend hatte die Vorinstanz mit Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet. Nach Erstattung der schriftlichen Berufungsbegründung verfügte die Verfahrensleitung ohne Weiterungen und ohne Begründung, dass vom schriftlichen ins mündliche Berufungsverfahren gewechselt und zu einem späteren Zeitpunkt zur Berufungsverhandlung vorgeladen werde. Gleichzeitig ordnete sie an, dass dennoch die schriftliche Berufungsantwort innert angesetzter Frist zu erstatten sei. Ausserdem wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass ihnen an der mündlichen Berufungsverhandlung zwei Parteivorträge zustehen würden. Nachdem dem Beschwerdeführer die...

iusNet-StrafR-StrafPR 27.06.2023

 

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