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Berufungsverfahren

Rechtsfolgen des Hin und Her der Berufungsinstanz in Bezug auf die Modalitäten des Verfahrens

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat in einem Wiederherstellungsentscheid unter Vorbehalt der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beschlossen. Kurze Zeit später entschied das Gericht ohne Rücksprache im schriftlichen Verfahren in der Hauptsache. Das Bundesgericht hatte zu befinden, ob darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, des Grundsatzes von Treu und Glauben sowie des Gebots der Verfahrensfairness liegt.
iusNet STR-STPR 24.04.2024