Rechtsfolgen des Hin und Her der Berufungsinstanz in Bezug auf die Modalitäten des Verfahrens
Rechtsfolgen des Hin und Her der Berufungsinstanz in Bezug auf die Modalitäten des Verfahrens
Rechtsfolgen des Hin und Her der Berufungsinstanz in Bezug auf die Modalitäten des Verfahrens
Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt sprach den Beschwerdeführer am 21. November 2019 der Verletzung von Verkehrsregeln, der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall schuldig.
Gegen diesen Entscheid legte der Beschwerdeführer fristgerecht Berufung ein. Am 23. November 2021 schrieb das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt das Berufungsverfahren wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Berufungsverhandlung als erledigt ab. Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin die Wiederherstellung des versäumten Termins. Am 16. Juni 2023 teilte die Verfahrensleitung mit, dass der Wiederherstellungsentscheid in Kürze ergehen werde. Mit Schreiben vom 21. Juni 2023 teilte A. u.a. mit, dass er die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens für möglich erachte. In der Folge verfügte die Verfahrensleitung am 5. September 2023, dass das Verfahren ohne Gegenantrag der Staatsanwaltschaft schriftlich und ohne Parteiverhandlung durchgeführt wird. Mit Entscheid vom 14. September 2023 hiess das Appellationsgericht Basel-Stadt das Wiederherstellungsgesuch des Beschwerdeführers gut und erkannte, dass die...
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