Das Grundrecht auf ein faires Verfahren und somit der Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist kann nicht absolut festgelegt werden. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, wann eine Beurteilung innert angemessener Frist ergangen ist und wann nicht. Das Bundesgericht hält fest, dass eine Beurteilung einer Besuchsbewilligung für ein Kind nach mehr als 4 Monaten nicht innert angemessener Frist erfolgt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anspruch auf Besuch des Kindes nicht bestritten wird.