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Beurteilung innert angemessener Frist

Rechtsverzögerung betreffend die Beurteilung einer Besuchsbewilligung in der Untersuchungshaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Grundrecht auf ein faires Verfahren und somit der Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist kann nicht absolut festgelegt werden. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, wann eine Beurteilung innert angemessener Frist ergangen ist und wann nicht. Das Bundesgericht hält fest, dass eine Beurteilung einer Besuchsbewilligung für ein Kind nach mehr als 4 Monaten nicht innert angemessener Frist erfolgt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anspruch auf Besuch des Kindes nicht bestritten wird.
iusNet STR-STPR 27.03.2024