Rechtsverzögerung betreffend die Beurteilung einer Besuchsbewilligung in der Untersuchungshaft
Rechtsverzögerung betreffend die Beurteilung einer Besuchsbewilligung in der Untersuchungshaft
Rechtsverzögerung betreffend die Beurteilung einer Besuchsbewilligung in der Untersuchungshaft
A. wurde wegen diversen schweren Verbrechen am 16. Februar 2022 verhaftet und anschliessend in Untersuchungshaft versetzt. Im Laufe der Untersuchungshaft ersuchte A. sowohl um Besuchsrecht für seine Lebenspartnerin C. als auch für seinen Sohn B. Das Besuchsgesuch für C. wurde abgelehnt. Betreffend das Gesuch für B., ersuchte die Staatsanwaltschaft, den Psychiater von A. vom Berufsgeheimnis zu entbinden, nachdem vorgängig die Einvernahmeunfähigkeit des A. infolge psychiatrischer Gründe festgestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass die Gewährung des Besuchsrechts für B. vom Gesundheitszustand abhänge. A. verweigerte die Entbindung vom Arztgeheimnis, woraufhin die Staatsanwaltschaft am 16. Juni 2022 entschied eine Begutachtung in Auftrag zu geben, welche den psychischen Zustand des A. beurteilen solle. Auf Nachfrage der Verteidigung, antwortete die Staatsanwaltschaft am 27. Juli 2022, dass die Begutachtung gar nicht in Auftrag gegeben worden sei, sondern vielmehr diverse ärztliche Visiten stattgefunden hätten. A. beantragte anschliessend erneut die Besuchsbewilligung, welche wiederum abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid erhob A. Beschwerde an das...
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