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Busse

Die Umwandlung einer Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Eine unverschuldete Nichtleistung einer Busse steht dann einer Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe entgegen, wenn sich die massgebenden Verhältnisse des Verurteilten ohne sein Verschulden seit dem Urteil massgeblich verschlechtert haben. Diese Definition wurde im Rahmen der Revision des Sanktionenrechts zusammen mit der Regelung der Folgen ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen, bleibt aber weiterhin anwendbar. Da der Beschwerdeführer die Voraussetzungen der unverschuldeten Nichtleistung vorliegend nicht erfüllt, lässt das Bundesgericht die Frage nach den Rechtsfolgen offen.
iusNet StrafR-StrafPR 18.11.2022