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Dokumentationspflicht

(Keine) Kontrolle psychiatrischer Explorationsgespräche durch die Verteidigung?

Kommentierung
Strafprozessrecht
Höchstrichterlich war bisher nicht geklärt, ob der Verteidigung ein Teilnahmerecht bei psychiatrischen Explorationsgesprächen zusteht. Die Frage wird auch im Schrifttum kontrovers diskutiert; wobei dies in der jüngeren Literatur eher bejaht wird. Das Bundesgericht spricht sich im Grundsatz gegen ein Teilnahmerecht aus (1B_522/2017), hält aber klar fest, dass dies im Ausnahmefall zulässig sei (Erw. 3.8). Die Ausnahmen werden zu konturieren sein. Ebenso wird noch zu ent-scheiden sein, ob Explorationsgespräche zumindest auf Video aufzuzeichnen sind, um so deren Dokumentation sicher zu stellen.
Stephan Bernard
iusNet STR-STPR 20.11.2018