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Dokumentationspflicht

(Keine) Kontrolle psychiatrischer Explorationsgespräche durch die Verteidigung?

Kommentierung
Strafprozessrecht
Bisher war in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die im Schrifttum kontroverse Frage nicht entschieden, ob der Verteidigung ein Teilnahmerecht bei psychiatrischen Explorationsgesprächen zu-gestanden wird. Das Bundesgerichtsurteil 1B_522/2017 spricht sich im Grundsatz gegen ein Teilnahmerecht aus, hält aber klar fest, dass dies im Ausnahmefall zulässig sei.
Stephan Bernard
iusNet STR-STPR 20.11.2018