Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen zur Annahme eines dringenden Tatverdachtes, gestützt auf den die Untersuchungshaft verlängert werden darf, auseinander. Ebenfalls konkretisiert es seine Rechtsprechung zur Kollusionsgefahr.
Ab wann muss eine notwendige Verteidigung aufgeboten werden, damit Äusserungen im Rahmen einer Haftverfahrens verwertbar sind? Und wann können Äusserungen ohne neutralen Dolmetscher protokolliert werden.