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Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?

Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?

Gegen A. wird eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Pornografie geführt. A. soll via Snapchat mit unter 16-jährigen Mädchen Kontakt aufgenommen haben, diese aufgefordert haben, ihm Nacktbilder zuzustellen und sie gegen Entgelt an Freier vermittelt haben. Am 14. März 2022 wurde A. festgenommen und bis zum 14. Juni 2022 in Untersuchungshaft versetzt. Am 17. Mai 2022 stellte A. ein Haftentlassungsgesuch, das abgewiesen wurde. Im Anschluss wurde die Untersuchungshaft bis zum 14. Dezember 2022 verlängert. Eine Beschwerde dagegen wurde abgewiesen, worauf A. erneut ein Haftentlassungsgesuch stellte. Dieses wurde erneut abgewiesen. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt, die Gutheissung seines Haftentlassungsgesuches und die unverzügliche Entlassung aus der Haft.

Die Vorinstanz hat das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und den besonderen Haftgrund der Kollusionsgefahr bejaht. Das Bundesgericht hält fest, dass die Überprüfung des dringenden Tatverdachts keine erschöpfende Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Beweise beinhalte. Es sei vielmehr zu prüfen, ob aufgrund der bisherigen...

iusNet StrafR-StrafPR 05.12.2022

 

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