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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Einsprache

Einsprache

Der Rückzug der Einsprache gegen einen Strafbefehl und seine Folgen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Wird Einsprache gegen einen Strafbefehl erhoben, so fällt das Verfahren in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft zurück und dementsprechend wird die Verfügungsmacht der beschuldigten Person bis zum Entscheid der Staatsanwaltschaft über den neuen Verfahrensausgang entzogen. Die Möglichkeit der beschuldigten Person, die Einsprache zurückzuziehen, besteht nach diesem Entscheid des Bundesgerichts nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abnahme der Beweise am ursprünglichen Strafbefehl festhält, nicht hingegen wenn sie einen neuen Strafbefehl erlässt oder Anklage beim zuständigen Gericht erhebt.
iusNet-StrafR-StrafPR 06.03.2023

Rückzugsfiktion aufgrund des Verhaltens der beschuldigten Person?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Beschwerdeführerin wehrte sich stark gegen ein gegen sie eröffnetes Strafverfahren. Gleichzeitig aber wehrte sie sich ebenso heftig gegen die Bemühungen der Staatsanwaltschaft, in der vorliegenden Angelegenheit eine Einvernahme mit ihr durchzuführen. Das Bundesgericht erachtete dieses Verhalten als widersprüchlich und rechtsmissbräuchlich. Eine damit einhergehende Rückzugsfiktion der Einsprache gegen einen Strafbefehl verletze insofern kein Bundesrecht.
iusNet-StrafR-StrafPR 29.08.2022

Die Einsprachefrist gegen einen berichtigten Strafbefehl

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Für die Frage, ob ein zweiter Strafbefehl mit dem ersten identisch ist, ist auf den Schuldspruch sowie die Sanktion der Strafbefehle abzustellen. Gegen den neuen Strafbefehl muss die beschuldigte Person grundsätzlich erneut Einsprache erheben. Dies gilt zumindest dann, wenn die Staatsanwaltschaft der beschuldigten Person im zweiten Strafbefehl sachverhaltsmässig sowie im Strafmass massgeblich entgegenkam.
iusNet-StrafR-StrafPR 25.10.2021

Die Tücken der rechtsgültigen Zustellung eines Strafbefehls ins Ausland

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass Straferkenntnisse grundsätzlich auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen zu eröffnen sind, wenn keine völkerrechtliche Vereinbarung eine vereinfachte Zustellung zulässt. Erst mit gültiger Zustellung eines Straferkenntnisses, wie beispielsweise eines Strafbefehls, beginnt die Einsprachefrist zu laufen.
iusNet-StrafR-StrafPR 06.07.2021

Zum Inhalt des Antrags auf Wiederherstellung einer versäumten Frist

Rechtsprechung
Die Wiederherstellung einer Frist könne nur bei klarer Schuldlosigkeit gewährt werden. Da die Beschwerdeführerin nicht geltend gemacht habe, es sei ihr unmöglich gewesen, die Frist von zehn Tagen zur Einsprache zu wahren, und die Vorinstanz mangels zumindest behaupteter und klarer Schuldlosigkeit nicht verpflichtet, der Beschwerdeführerin die Wiederherstellung der Frist zu gewähren, wies das Bundesgericht eine entsprechende Beschwerde ab.
iusNet-StrafR-StrafPR 17.05.2021

Strafbefehle und fremdsprachige Personen - Basler Praxis unzulässig

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Bei Strafbefehlen ist bei fremdsprachigen Personen zumindest das Dispositiv und die Rechtsmittelbelehrung zu übersetzen. Ein beigelegtes Merkblatt genügt diesen Anforderungen nicht. Im konkreten Fall kann der Einsprecherin auch keine grobe prozessuale Unsorgfalt vorgeworfen werden, welche es ihr verwehren würde, sich auf die fehlende Übersetzung zu berufen. Der blosse Zeitablauf begründet bei einer verspäteten Einsprache keinen Rechtsmissbrauch. Die Basler Strafjustiz muss nun ihre Praxis überdenken.
iusNet StrafR-StrafPR 26.05.2020