Das Bundesgericht musste die Frage beantworten, ob ein ehemaliger Mitbeschuldigter, der im abgekürzten Verfahren rechtskräftig verurteilt worden war, als Zeuge anstatt als Auskunftsperson einvernommen werden darf.
Muss eine beschuldigte Person, die im polizeilichen Ermittlungsverfahren auf ihr spezifisches Aussageverweigerungsrecht betreffend das Verhalten ihres mitbeschuldigten Ehemannes hingewiesen wurde, bei Aufnahme eines staatsanwaltschaftlichen Verfahrens wieder umfassend über ihre Rechte belehrt werden?